Dein Steuerberater ist überlastet?
Nutze unsere umfassende fachliche Expertise und vertraue auf unsere Leistungen rundum Deiner Buchhaltung* sowie Lohnbuchhaltung Nordhorn. Wir empfangen Dich gerne in unserem neuen Buchhaltungsbüro in der Kokenmühlenstraße 5 in Nordhorn. Buchhaltung*? Dafür stehen wir.
Wir sind Tabea Schrameyer und Fabian Tegelaar
Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Freiberufler sowie Existenzgründer erledigen wir professionell und zuverlässig die Finanz- und Lohnbuchhaltung* im Raum Nordhorn/Grafschaft Bentheim.
Mit unserem Buchhaltungsservice sparst Du wertvolle Zeit und kannst Dich auf Deine geschäftlichen Aufgaben konzentrieren.
Wir bieten Dir eine fachliche Betreuung, die nicht nur das reine Erfassen firmenrelevanter Daten umfasst, sondern auch eine betriebswirtschaftliche Aufbereitung der Geschäftszahlen.
Ganz gleich, in welchem Umfang Sie Unterstützung benötigen, wir sind gerne für Dich da. Durch einen konsequenten Einsatz von modernen Möglichkeiten und Tools wie AGENDA betreuen wir unsere Mandanten digital, eng und persönlich.
Unsere Branchenschwerpunkte sind Produktion und Handwerk, Gastronomie und Fremdenverkehr, Direktvermarktung und Handel sowie Freiberufler und Selbständige.
Möchtest Du Dich gern persönlich überzeugen lassen? Nimm unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Dich.
Unsere Leistungen bieten wir Ihnen gerne wie folgt an
Erstellung der laufenden Buchhaltung*
- Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung: Aktuelle Offene-Posten-Listen, damit Du immer einen genaueren Überblick über Deine Forderungen und Verbindlichkeiten hast.
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen: Am Monatsende oder sogar wöchentlich erhältst Du einen aktuellen Überblick über den Stand Deines Unternehmens anhand verständlicher und übersichtlicher Listen. Ein Ergebnis aus der laufenden Buchhaltung.
Erstellung der laufenden Lohnabrechnungen
Erstellung von:
- Lohnsteueranmeldungen
- Krankenkassenmeldungen
- Berufsgenossenschaftsmeldungen
- Verdienstbescheinigungen
Verschiedenes
Erstellung von:
- Reisekostenabrechnungen
-Übernahme des Mahnwesens
- Durchführung Deines Zahlungsverkehrs
- Sortierung Deiner Unterlagen
- Vorbereitung Deiner Unterlagen für die Übergabe an Deinen Steuerberater zur Erstellung des Jahresabschlusses.
Mehr unter: Unsere Leistungen
*Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Das Verbot des § 5 gilt nicht für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind. § 6 Nr. 4 StBerG.