Wir bieten alle Leistungen für Deine Selbständigkeit im Bereich Nordhorn und Emsland an. Ob die Klärung von Fragen zur Gründung, die laufende Buchhaltung*, die laufenden Lohnbuchhaltung oder auch die interne Rechnungsschreibung sowie das Mahnwesen.
Wir arbeiten nah mit Deinem Steuerberater zusammen. Unterjährig erstellen wir alle notwendigen Leistungen für Dich. Am Ende des Jahres kommunizieren wir mit Deinem Steuerberater und tauschen alle Daten aus. Du hast folglich keinen Aufwand und Stress. Dabei beachten wir die relevanten Fristen und agieren zeitig, um die steuerlichen Deine Verpflichtungen zügig abzuschließen.
Gerne melde Dich bei uns. Wir stehen Dir gerne zur Verfügung.
Tabea Schrameyer und Fabian Tegelaar
Buchhalter* aus Leidenschaft im Raum von Nordhorn und dem Emsland
*Buchen laufender Geschäftsvorfälle. Das Verbot des § 5 gilt nicht für das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind. § 6 Nr. 4 StBerG.